01 Geltung und Vertragspartner
Vertragspartner ist die SITOX GmbH, Berliner Straße 26–36, 58135 Hagen, E-Mail: info@sitox.de.
Diese Bedingungen betreffen die Lieferung von Präzisionsdrehteilen an Verbraucher und Unternehmer. Verbraucher sind natürliche Personen, die überwiegend zu privaten Zwecken handeln (§ 13 BGB). Unternehmer handeln bei Vertragsschluss in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit (§ 14 BGB). Nur für Unternehmer geltende Bestimmungen sind ausdrücklich gekennzeichnet. Für gesonderte Bearbeitungs-, Entwicklungs- oder sonstige Leistungen ist die Eignung dieser Bedingungen im jeweiligen Vertragszusammenhang zu prüfen.
Die Bedingungen gelten in der bei Vertragsschluss wirksam einbezogenen Fassung. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang.
Für Unternehmer: Abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, wenn SITOX ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat. Die bloße Kenntnis solcher Bedingungen oder die Ausführung einer Lieferung gilt nicht als Zustimmung.
02 Anfrage und Vertragsschluss
Die Darstellungen auf der Website und der Anfragehelfer dienen der Information und Kontaktaufnahme. Eine Anfrage, eine gespeicherte Skizze oder eine automatisch erzeugte E-Mail-Datei stellt noch keine Bestellung oder Auftragsannahme dar.
Ein Vertrag kommt durch übereinstimmendes Angebot und Annahme nach den gesetzlichen Regeln zustande. Ob ein Angebot verbindlich ist und wie lange es angenommen werden kann, ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot. Eine Auftragsbestätigung dokumentiert den vereinbarten Leistungsumfang.
Zur eindeutigen Zuordnung sollen Vereinbarungen mit Projekt- oder Artikelnummer in Textform, beispielsweise per E-Mail, festgehalten werden. Der Vorrang wirksamer individueller Vereinbarungen bleibt davon unberührt.
03 Zeichnungen und Anforderungen
Maßgeblich sind die vereinbarte Beschaffenheit und die zum Auftrag gehörende Fassung der Unterlagen. Zeichnungsnummer und Revision, Werkstoff, Abmessungen, Toleranzen, Oberfläche, Stückzahl sowie besondere Prüf- und Dokumentationsanforderungen sind vor der Umsetzung eindeutig festzulegen. Spätere Unterlagen ändern die vereinbarte Ausführung nicht automatisch.
Der Kunde stellt die für seinen Auftrag erforderlichen Vorgaben, Unterlagen und vereinbarten Freigaben vollständig, widerspruchsfrei und zu den abgestimmten Zeitpunkten bereit. Er teilt besondere Einsatzbedingungen mit, soweit sie für die vereinbarte Leistung wesentlich sind. Erkennbare Widersprüche oder Unklarheiten werden vor der Umsetzung abgestimmt; vertragliche und gesetzliche Prüf-, Hinweis- und Beratungspflichten von SITOX bleiben bestehen.
Eine eigenständige Entwicklung oder Prüfung der Eignung für einen besonderen Einsatzzweck gehört nur zum Leistungsumfang, wenn sie vereinbart oder gesetzlich geschuldet ist. Die Verantwortung für eine von SITOX übernommene Beschaffenheit oder vertraglich vorausgesetzte Verwendung wird dadurch nicht eingeschränkt.
Besondere Normen, Messmethoden, Prüfberichte und weitere Nachweise werden auftragsbezogen vereinbart. Ausdrücklich als beispielhaft bezeichnete Darstellungen und unverbindliche Skizzen dienen der Veranschaulichung. Die gesetzlichen Anforderungen an die Beschaffenheit, einschließlich der Bedeutung öffentlicher Aussagen, bleiben unberührt.
04 Beratung und Muster
Der Umfang technischer Beratung, Entwicklung und anwendungsbezogener Prüfungen richtet sich nach dem Auftrag. Zusätzliche Entwicklungsleistungen, Muster, Erstmusterprüfungen oder Dokumentationen werden einschließlich einer etwaigen Vergütung vor ihrer Beauftragung vereinbart.
Soweit eine Musterfreigabe vereinbart ist, prüfen die Parteien die hierfür festgelegten Merkmale anhand der vereinbarten Unterlagen. Die Freigabe wird zur eindeutigen Zuordnung möglichst in Textform dokumentiert. Schweigen gilt nicht als Freigabe. Eine Freigabe betrifft nur die vereinbarten und tatsächlich geprüften Merkmale; gesetzliche Mängelrechte bleiben unberührt.
05 Änderungen und Unterbrechungen
Änderungswünsche zu Zeichnung, Menge, Ausführung oder Lieferplanung bedürfen einer Vereinbarung. SITOX prüft ihre Auswirkungen auf Material, bereits erbrachte Leistungen, Kosten und Termine. Eine Verpflichtung zur Umsetzung zusätzlich gewünschter Leistungen entsteht erst mit deren Beauftragung; zusätzliche Vergütung und geänderte Termine werden zuvor vereinbart. Gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
Über gesetzliche Widerrufs-, Rücktritts- und Kündigungsrechte hinaus wird kein allgemeines vertragliches Stornierungs-, Umtausch- oder Rückgaberecht eingeräumt. Das gilt insbesondere für fehlerfreie kundenspezifische Waren. Eine freiwillige Vertragsaufhebung setzt eine Vereinbarung voraus; etwaige Kosten bereits erbrachter Leistungen oder beschaffter Materialien werden dabei vorab geklärt.
Bei einer gesetzlichen Vertragsbeendigung bestimmen sich Vergütung, Abzüge und Erstattungen nach den jeweils einschlägigen gesetzlichen Regeln. Es werden keine pauschalen Stornogebühren vereinbart.
06 Preise und Zahlung
Es gelten die vereinbarten Preise. Gegenüber Verbrauchern werden Gesamtpreise einschließlich der gesetzlich geschuldeten Umsatzsteuer angegeben. Zusätzlich anfallende Versand- und sonstige Kosten werden vor Vertragsschluss mitgeteilt; soweit sie im Voraus berechenbar sind, werden ihre konkreten Beträge genannt. Bei ausnahmsweise nicht vorab berechenbaren Preisen oder Kosten gelten die gesetzlichen Informationsanforderungen. Gegenüber Unternehmern können ausdrücklich als netto gekennzeichnete Preise zuzüglich Umsatzsteuer angeboten werden.
Soweit nichts anderes vereinbart ist, ist der Kaufpreis mit Lieferung der Ware und Zugang der Rechnung ohne Skontoabzug fällig. Skonto setzt eine ausdrückliche Vereinbarung voraus. Voraus- oder Abschlagszahlungen werden nur aufgrund einer vor Vertragsschluss ausdrücklich vereinbarten Regelung verlangt. Gesetzliche Leistungsverweigerungs- und Zurückbehaltungsrechte bleiben unberührt.
Der Eintritt des Zahlungsverzugs richtet sich nach den gesetzlichen Voraussetzungen; Fälligkeit allein bedeutet nicht automatisch Verzug. Gegenüber Unternehmern gelten für Entgeltforderungen im Verzug neun Prozentpunkte über dem Basiszinssatz und die gesetzliche Pauschale von 40 Euro. Die Pauschale wird auf geschuldeten Ersatz von Rechtsverfolgungskosten angerechnet. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Verzugsregeln ohne diese Unternehmerpauschale.
Für Unternehmer: Eine Aufrechnung ist mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen sowie mit Gegenforderungen aus demselben Vertragsverhältnis zulässig. Im Übrigen ist sie ausgeschlossen. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Aufrechnungsrechte.
Wird nach Vertragsschluss erkennbar, dass der Anspruch von SITOX auf die Gegenleistung durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet ist, stehen SITOX die gesetzlichen Rechte nach § 321 BGB zu. Die dort geregelten Voraussetzungen, Möglichkeiten einer Sicherheitsleistung und Fristsetzungen bleiben maßgeblich. Nachträgliche Preisänderungen erfolgen nicht einseitig aufgrund dieser AGB.
07 Lieferung und Verpackung
Liefermenge, Termin, Ort und Versandbedingungen werden im Auftrag festgelegt. Eine allgemeine prozentuale Mehr- oder Minderlieferung wird nicht vereinbart. Teillieferungen bedürfen einer entsprechenden Vereinbarung.
Für Unternehmer: Verzögert sich die Lieferung, weil der Kunde vereinbarte Unterlagen, Freigaben, Beistellungen oder fällige vereinbarte Vorauszahlungen nicht rechtzeitig erbringt, verschiebt sich der Termin um die dadurch tatsächlich verursachte Verzögerung einschließlich einer erforderlichen angemessenen Wiederanlaufzeit. Das gilt nur, soweit SITOX die Verzögerung nicht zu vertreten hat. SITOX informiert über den Grund und die voraussichtliche Dauer. Eine zeitlich unbegrenzte Verschiebung oder ein pauschaler Ausschluss gesetzlicher Rechte wird damit nicht vereinbart.
Bei Annahmeverzug kann SITOX Ersatz der erforderlichen Mehraufwendungen für das erfolglose Angebot sowie die Aufbewahrung und Erhaltung der Ware nach § 304 BGB verlangen. Weitere Schadensersatzansprüche setzen die gesetzlichen Voraussetzungen voraus. Starre Lagerpauschalen werden nicht erhoben.
Bei Verbrauchsgüterkäufen geht das Risiko eines zufälligen Verlusts oder einer zufälligen Beschädigung grundsätzlich erst mit der Übergabe an den Verbraucher oder einen empfangsberechtigten Dritten über. Die gesetzliche Ausnahme gilt, wenn der Verbraucher selbst den Transportdienstleister beauftragt und SITOX ihm diesen nicht zuvor benannt hat (§ 475 Absatz 2 BGB).
Für Unternehmer: Wird die Ware auf Verlangen des Kunden an einen anderen Ort als den Erfüllungsort versandt, richtet sich der Gefahrübergang nach § 447 BGB. Die Gefahr eines zufälligen Verlusts oder einer zufälligen Beschädigung geht danach grundsätzlich mit der Übergabe an die Transportperson über. Eine Haftung für von SITOX zu vertretende Pflichtverletzungen bleibt nach Abschnitt 10 bestehen.
Gesetzliche Verpackungsrücknahme- und Informationspflichten bleiben bestehen. Der für die jeweilige Lieferung einschlägige Rückgabeweg wird mitgeteilt.
08 Beistellungen und Werkzeuge
Vom Kunden beizustellende Materialien, Muster, Lehren oder andere Gegenstände werden mit vereinbartem Umfang, Zustand und Termin bereitgestellt. Erkennbare Abweichungen werden vor der Verwendung abgestimmt. Zusätzliche Sortier-, Prüf-, Anpassungs- oder Bearbeitungsleistungen außerhalb des vereinbarten Umfangs werden vor ihrer Beauftragung einschließlich einer etwaigen Vergütung vereinbart.
Bei projektspezifischen Werkzeugen oder Vorrichtungen werden Vergütung, Eigentum, Nutzung, Aufbewahrung und gegebenenfalls Herausgabe gesondert vereinbart. Eine bloße Kostenbeteiligung begründet für sich genommen weder einen Anspruch auf Herausgabe noch ein ausschließliches Nutzungsrecht; eine vereinbarte Eigentums- oder Rechteübertragung bleibt maßgeblich.
09 Prüfung und Mängelrechte
Soweit die gesetzlichen Voraussetzungen eines beiderseitigen Handelsgeschäfts vorliegen, gelten die Untersuchungs- und Rügepflichten nach § 377 HGB, bei einschlägigen Warenlieferungen in Verbindung mit § 381 HGB. Für zunächst nicht erkennbare Mängel gelten die gesetzlichen Regeln zur Anzeige nach ihrer Entdeckung. Eine zusätzliche starre Ausschlussfrist wird nicht vereinbart. Für Verbraucher gelten diese kaufmännischen Untersuchungs- und Rügepflichten nicht.
Eine Beanstandung sollte Artikel oder Zeichnung, betroffene Menge, Lieferbezug und eine nachvollziehbare Fehlerbeschreibung enthalten. Verfügbare Fotos oder Messergebnisse können die Klärung erleichtern. Das Fehlen einzelner dieser Angaben schließt gesetzliche Ansprüche nicht automatisch aus.
Für Unternehmer: Bei der Nacherfüllung wählt SITOX zwischen Mangelbeseitigung und Lieferung einer mangelfreien Sache. Der Kunde kann die gewählte Art ablehnen, wenn sie ihm im Einzelfall unzumutbar ist. Dieses Verkäuferwahlrecht gilt nicht, wenn der letzte Vertrag in der Lieferkette ein Verbrauchsgüterkauf im Sinne des § 474 BGB ist. Für Verbraucher und in diesen Lieferketten bleibt das gesetzliche Wahlrecht bestehen.
Im Übrigen gelten die gesetzlichen Mängelrechte, Voraussetzungen der Nacherfüllung und Verjährungsregelungen. Rechte bei fehlgeschlagener, verweigerter oder unzumutbarer Nacherfüllung sowie die Regeln zu Nacherfüllungskosten und Lieferantenrückgriff bleiben unberührt. Die Ware ist im gesetzlich erforderlichen Umfang zur Prüfung und Nacherfüllung zur Verfügung zu stellen. Rechte bei arglistigem Verschweigen oder einer übernommenen Garantie bleiben bestehen.
10 Haftung
Die folgenden Begrenzungen betreffen Schadensersatzansprüche. Sie gelten nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von SITOX, ihren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen, bei schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei Arglist oder für Ansprüche aus übernommenen Garantien. Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz und andere zwingende gesetzliche Haftung bleiben unberührt.
In den übrigen Fällen einfacher Fahrlässigkeit haftet SITOX nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. Wesentlich sind Pflichten, deren Erfüllung die vereinbarte Warenlieferung erst ordnungsgemäß ermöglicht und auf deren Beachtung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Der Ersatz ist dann auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schäden begrenzt. Im Übrigen ist die Schadensersatzhaftung für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
Diese Begrenzungen gelten entsprechend für die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Beschäftigten und Erfüllungsgehilfen. Nacherfüllungs-, Rücktritts- und Minderungsrechte sowie die gesetzlichen Beweislastregeln werden hierdurch nicht eingeschränkt.
11 Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des zugehörigen Kaufpreises Eigentum von SITOX. Der Kunde darf Vorbehaltsware nicht verpfänden oder zur Sicherheit übereignen. Er informiert SITOX unverzüglich über Zugriffe Dritter, insbesondere Pfändungen, und weist den Dritten auf das vorbehaltene Eigentum hin.
Für Unternehmer: Der Eigentumsvorbehalt sichert zusätzlich die bei Abschluss dieses Kaufvertrags bereits bestehenden Geldforderungen von SITOX aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden. Auf Verlangen des Kunden gibt SITOX Sicherheiten nach eigener Wahl insoweit frei, als deren realisierbarer Wert 110 Prozent der gesicherten Forderungen übersteigt. Bei der Auswahl werden berechtigte Interessen des Kunden berücksichtigt.
Eine Herausgabe aufgrund des Eigentumsvorbehalts kann SITOX erst nach einem wirksamen Rücktritt vom Vertrag verlangen. Gesetzliche Anforderungen an Rücktritt und Rückabwicklung bleiben unberührt. Weitergehende Sicherheiten bei Weiterverkauf oder Verarbeitung bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.
12 Unterlagen und Vertraulichkeit
Nichtöffentliche Zeichnungen, technische Angaben, Kalkulationen und kaufmännische Unterlagen werden nur für Anbahnung und Durchführung des jeweiligen Projekts verwendet und vertraulich behandelt. Eine Weitergabe an zur Prüfung oder Durchführung erforderliche Berater oder sonstige berechtigte Empfänger ist zulässig, wenn diese zur Vertraulichkeit verpflichtet sind. Gesetzliche Offenlegungspflichten bleiben unberührt. Rechtmäßig öffentliche oder unabhängig und rechtmäßig erlangte Informationen sind ausgenommen.
Rechte an überlassenen Zeichnungen, Konzepten, Mustern und sonstigen Unterlagen verbleiben bei den Berechtigten. Die Überlassung räumt nur die für den vereinbarten Zweck erforderlichen Nutzungsrechte ein. Weitergehende Nutzung oder Weitergabe bedarf einer entsprechenden Berechtigung oder Vereinbarung.
Der Kunde darf nur Unterlagen und Vorgaben bereitstellen, zu deren vorgesehener Nutzung er berechtigt ist. Ein Anspruch wegen einer Verletzung dieser Pflicht setzt die gesetzlichen Haftungsvoraussetzungen voraus; eine verschuldensunabhängige Freistellung wird nicht vereinbart.
13 Recht und Schlussbestimmungen
Für Unternehmer: Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Hat der Kunde seinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland und ist er Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Hagen ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aus dem jeweiligen Vertrag. SITOX darf den Kunden auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand verklagen. Gesetzlich ausschließliche Zuständigkeiten bleiben unberührt. Für andere Kunden wird hierdurch kein Gerichtsstand vereinbart.
Für Verbraucher richten sich das anwendbare Recht und die gerichtliche Zuständigkeit nach den gesetzlichen Vorschriften. Diese AGB begründen für Verbraucher keinen ausschließlichen Gerichtsstand am Sitz von SITOX.
Für unwirksame oder nicht einbezogene Bestimmungen und die Fortgeltung des übrigen Vertrags gelten die gesetzlichen Regeln. Eine spätere Änderung dieser Bedingungen ändert bestehende Verträge nicht automatisch.
Verbraucherstreitbeilegung
Wir sind nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
14 Widerruf für Verbraucher
Bei Fernabsatzverträgen und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen steht Verbrauchern grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Einzelheiten enthält die gesonderte Widerrufsbelehrung mit Muster-Widerrufsformular.
Eine gesetzliche Ausnahme kann insbesondere bei Waren bestehen, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung des Verbrauchers maßgeblich ist, oder die eindeutig auf dessen persönliche Bedürfnisse zugeschnitten sind (§ 312g Absatz 2 Nummer 1 BGB). Ob diese Ausnahme greift, ist für die konkrete Ware zu prüfen und vor Vertragsschluss mitzuteilen. Eine Fertigung nach Auftrag wird nicht pauschal vom Widerruf ausgeschlossen.
Bei einem gesetzlichen Widerruf trägt der Verbraucher die unmittelbaren Rücksendekosten normal mit der Post rücksendbarer Waren, sofern er hierüber vor Vertragsschluss ordnungsgemäß informiert wurde. Für nicht normal mit der Post rücksendbare Waren ist die zutreffende Kosteninformation gesondert vor Vertragsschluss erforderlich.
Gesetzliche Mängelrechte bleiben auch bei einer vom Widerruf ausgenommenen Sonderanfertigung bestehen. Die in der Widerrufsbelehrung genannten Rücksendekosten betreffen den Widerruf; die gesetzliche Kostentragung bei Mängeln und Nacherfüllung wird dadurch nicht geändert.
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